Hydraulischer Abgleich
Neue Verordnung tritt in Kraft
Seit 1. Oktober 2022 müssen für Gasheizungen eine Heizungsprüfung sowie ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Konkret müssen bis 15. September 2024 gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und ggf. optimiert werden. Dies betrifft alle Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung und gilt für: große Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten (bzw. 6 Wohneinheiten mit Frist bis September 2024), Firmen sowie öffentliche Gebäude ab 1.000 qm beheizter Fläche.
Deshalb ist der hydraulische Abgleich für gasbeheizte Bestandsgebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten seit Oktober 2022 verpflichtend.
Was wird gemacht
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann. Da sich das Wasser im Heizungs-System immer den Weg mit dem geringsten Widerstand sucht, fließt es eher durch kurze und dicke statt durch lange und dünne Heizungsrohre. Ohne hydraulischen Abgleich werden weiter vom Heizkessel entfernte Heizkörper nicht mehr richtig warm und es können Fließgeräusche auftreten. Noch wichtiger: Es wird teure Energie verschwendet.
Die Folgen: Weit vom Heizkessel entfernte Heizkörper werden nicht richtig warm, außerdem können Fließgeräusche in den Rohren auftreten. Aber vor allem wird teure Energie verschwendet. Wir prüfen Ihre Heizungsanlage und führen einen hydraulischen Abgleich durch – damit das Warmwasser wieder da fließt, wo es fließen soll.
Heizlastberechnung
Neue gesetzliche Vorgaben
Im Rahmen des neu in Kraft getretenen Gesetztes zum hydraulischen Abgleich muss auch eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831:2017-09 in Verbindung mit DIN /TS 12831-1:2020-4 durchgeführt werden.
Planungs- und Umsetzungsleistungen
Bei der Heizlastberechnung werden alle Wärmeverluste eines Gebäudes addiert, um eine solide Basis für die Planung der Heizungsanlage zu schaffen. Die Höhe der Verluste durch die Gebäudehülle und Lüftung hängt dabei von gebäudespezifischen Faktoren ab. Wir erstellen die Heizlastberechnung für Ihr Gebäude. Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Grundrisse und Schnittzeichnungen des Gebäudes
- Informationen zum Gebäude und Standort
- U-Werte der Gebäudebauteile
- Lüftungskonzept bzw. Auslegung der Lüftungsanlage mit Volumenströmen
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