Zertifizierte Restnutzungsdauer Gutachten

Restnutzungsdauer Afa: Wie Vermieter mit kürzer Nutzungsdauer Steuern sparen

Immobilieneigentümer können mit der jährlichen Steuererklärung die Anschaffungskosten abschreiben. Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsdauer von Immobilien pauschalisiert. Deshalb werden Wohnimmobilien meist über 50 Jahre, also zwei Prozent jährlich, abgeschrieben. Das kennen die meisten Eigentümer. Bei Gewerbeimmobilien kann diese Restnutzungsdauer aufgrund der höheren Abnutzung noch geringer sein.

Was viele Vermieter nicht wissen: Die Gesetzgebung erlaubt es jedem Vermieter in Deutschland die tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen – mit einem Nutzungsdauer-Gutachten. Bei Vorlage dieses Gutachtens in der Steuererklärung muss laut BMF-Schreiben das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.

Da die Abschreibungssumme gleiche bleibt, aber sich der Zeitraum (Nutzungsdauer) vermindert, erhöht sich folglich der Abschreibungsbetrag pro Jahr. Somit erhöhen Sie Ihre Kosten pro Jahr und senken ihr zu versteuerndes Einkommen. Dies ist sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien besonders interessant. Das Ergebnis: Jedes Jahr Steuern sparen mit einem einzigen Nutzungsdauer-Gutachten.

Noch nie war Steuern sparen so einfach
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf