Aufmaß zur WEG-Teilung mit Abgeschlossenheitsbescheinigung

Aus Fläche wird Wohnung

Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher unter anderem die Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und eines Aufteilungsplanes.

Gewusst wie

Als Architekten erhalten Sie von uns detaillierte Teilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die WEG-Teilung macht z.B. in Mehrfamilienhäusern die Aufteilung der verfügbaren Flächen in die verschiedenen, in sich abgeschlossenen Wohnungen deutlich. Dabei werden auch gemeinsam genutzte Flächen (z.B. Heizungsraum, Treppenhaus etc.) ausgewiesen. Grundlage für die notarielle Regelung einer WEG-Teilung sind dabei die von der Bauaufsicht genehmigten Bauzeichnungen, in denen die zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume mit gleicher Nummer zu kennzeichnen sind.

Das Aufmaß erfolgt durch unseren Sachverständigen per Handlesers oder 3D-Laserscanner und wird in CAD erfasst. Bei einem Einfamilienhaus dauert dies ca. zwei Stunden.

Klare Trennung

Mit dem Aufmaß zur WEG-Teilung und der Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigen wir Ihnen, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

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