Gutachten und Wertermittlung von Immobilien nach BauGB oder Pfandbriefgesetz

Wertermittlung als Verhandlungsgrundlage

Der tatsächliche Wert einer Immobilie ist nicht nur für den Besitzer, sondern auch für Investoren, Banken und Rechtsanwälte von entscheidender Bedeutung, beispielsweise beim geplanten Verkauf einer Immobilie oder bei Scheidungs- bzw. Erbauseinandersetzungen vor Gericht.

Gewusst wie

Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie nach §16 Abs. 4 Satz 1-3 des Pfandbriefgesetzes und erstellen ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB.

Wahre Werte

Die Wertermittlung ist Ihre optimale Lösung für eine effiziente und sichere Bewertung von vorwiegend wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien bei der Vergabe von Darlehen nach § 24 BelWertV. Unsere Gutachter dokumentieren die Objekt-, Standort- und Immobilienmarktsituation und ermitteln den Markt- und Beleihungswert der Immobilie – transparent und begründet.

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